Wahlen zum Kirchengemeinderat
Kandidatinnen und Kandidaten sind gewählt
Am 30. November wurden folgende Gemeindeglieder als Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte gewählt:
Christiane Baumann
Joachim Binder
Ruth Binder
Christiane Dürr
Fabian Götze
Tabea Kunz
Silke Schäfer
Bärbel Schnebel
Ein herzliches Dankeschön geht
- an unsere Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich in den kommenden Jahren im Kirchengemeinderat für die Kirchengemeinde zu engagieren und sich zur Wahl zu stellen.
- an unseren Wahlausschuss und an unsere Wahlhelferinnen und -helfer für die gewissenhafte Vorbereitung und für die Gewährleistung einer korrekten Durchführung der Wahl: Claudia Kieltsch, Edelgard Kublank, Simone Mann, Herbert Nierlin, Manfred Nierlin, Oliver Schmid, Günter Walter, Rolf Wenz.
- an alle, die das Wahlcafé organisiert haben, danke fürs Kuchenbacken, Raumrichten, Kuchenausgeben, Kaffeekochen, Geschirrspülen, Tischewischen, Raumfegen und Aufräumen … Hier fehlt uns der Überblick, um alle Helferinnen und Helfer namentlich nennen zu können.
- an die Gemeinde Schwanau dafür, dass wir die Wahlurne und die Utensilien für den Wahlraum von ihr ausleihen durften.
- an Bernd Dinner, der die Fotos für unseren Wahlflyer gemacht hat.
- an alle Wählerinnen und Wähler dafür, dass sie sich an der Wahl beteiligt haben. Das bedeutet uns viel!
Zum Ergebnis:
684 Personen waren wahlberechtigt.
Es wurden 232 Stimmzettel abgegeben, von denen einer ungültig war.
Wir hatten eine Wahlbeteiligung von 33,92 %
Unsere acht Kandidatinnen und Kandidaten wurden gewählt mit einem Stimmenanteil zwischen 175 und 207 Stimmen.
Alle acht Kandidatinnen und Kandidaten haben die Wahl angenommen.
Wir gratulieren und schätzen uns glücklich!
Einspruchsfrist:
Das Wahlergebnis liegt ab sofort zur Einsichtnahme im Pfarramt aus. Vereinbaren Sie einen Termin oder kommen Sie zu den Öffnungszeiten des Pfarramts bei uns vorbei, wenn Sie das Wahlergebnis einsehen wollen.
Es besteht die Möglichkeit, das Wahlergebnis anzufechten. Die Einspruchsfrist dauert bis Montag, 15. Dezember 2025.
Zum Einspruch berechtigt ist jedes wahlberechtigte Gemeindeglied. Ein Einspruch muss schriftlich und unter Angabe der Gründe beim Kirchengemeinderat eingereicht werden.
Herzliche Grüße, Ihr/Euer Pfarrehepaar





